Für was werden Sachverständige benötigt?

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger kann helfen
wenn:
- eine fachliche und unabhängige Beratung oder Information benötigt,
- ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
- eine Sache bewertet,
- ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder
- der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes (z.B. als Beweis) festgestellt werden soll

Gutachten von einem öffentlich bestellten Sachverständigen genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.

Folgende Leistungen im Sachverständigenwesen werden von mir erstellt:

Im Bereich -Schreinerarbeiten-

  • Gerichtsgutachten

  • Privatgutachten

  • Beweissicherung

  • Schiedsgutachten

  • Gutachten für Versicherungen

  • Gutachterliche Stellungnahmen

  • Sachkundeprüfungen für die HWK

  • Beantwortung von Fachfragen

  • Überprüfung von Einbauteile und Funktionsprüfung

  • Auswertung von Angeboten und Leistungsverzeichnissen

  • Schadensermittlung und Sanierungsvorschläge

Begriffserklärung:

Privatgutachten
Privatgutachten werden außerhalb von Gerichtsverfahren erstattet. Diese Gutachten können von Privatpersonen, Firmen, juristische Personen, Versicherungen, Verwaltungen, Organisationen, Verbände usw. in Auftrag gegeben werden.
Die Bedeutung der Privatgutachten nimmt zu, nicht zuletzt, weil die gerichtliche Praxis ihrer Verwertung im gerichtlichen Verfahren immer mehr Anerkennung findet. In vielen Auseinandersetzungen oder Streitfällen kann ein Privatgutachten einer Partei beiden Streitseiten dazu verhelfen, dass weitere Schritte in Richtung Lösung eingeleitet werden können. Auch kann es schon zur Lösung des kompletten Streits führen. Oft benötigt der Anwalt schon für die Beratung ein Privatgutachten, damit er die oft schwierige Situation richtig einschätzen kann.
Die Wirkung eines Privatgutachtens ist sehr von der Akzeptanz beider Seiten abhängig.

Gerichtsgutachten Die Beauftragung eines Gerichtsgutachtens erfolgt im allgemeinen durch das Gericht. An den Beweisbeschluss des Gerichts hat sich der Sachverständige streng zu halten.
Ebenso wie im privatgutachterlichen geht es auch in der Regel im Gerichtsgutachten um die Frage, ob der behauptete Mangel einer Handwerksleistung tatsächlich vorliegt, worauf er zurückzuführen ist und mit welchen Kosten er behoben werden kann. Der vom Gericht benannte Sachverständige ist zur Erstattung des Gutachtens verpflichtet.

Schiedsgutachten
Ein Schiedsgutachten ist eine gute Möglichkeit und im Regelfall ein nicht angreifbares Instrument zur Klärung von Zweifeln und Streitigkeiten, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftauchen. Beide Parteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen. Das Schiedsgutachten, welches im Kern nicht anders als ein Privatgutachten aussieht, bindet den Auftraggeber und die betroffene Gegenseite, die sich im Schiedsgutachtenvertrag dem Schiedsgutachten unterworfen haben. Es entscheidet rechtsverbindlich über den Streit.

Selbständiges Beweisverfahren
Nach den 485 ff. ZPO ist das Selbständige Beweisverfahren ein wichtiges Verfahren vor Gericht, das außerhalb oder während eines Gerichtsprozesses dem Antragsteller die Möglichkeit einräumt, die Begutachtung durch einen Sachverständigen durch ein Gericht anordnen zu lassen. Der Zweck des selbständigen Beweisverfahrens liegt in der Beweissicherung, wenn zu befürchten ist, dass das Beweismittel verlorengehen oder die Beweisbenutzung in einem Prozess erschwert werden könnte. Es soll aber auch dazu dienen, den Parteien eine schnelle, außergerichtliche und kostensparende Einigung zu ermöglichen. Ein gerichtlicher Rechtsstreit kann dadurch vermieden werden. Dieses Verfahren wird in der Regel vom Auftraggeber eingesetzt. Da nach diesem Verfahren kein Urteil ausgesprochen wird, zieht es oft ein anschließendes Klageverfahren nach.

Abnahme
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger kann in den Bau- und Ausbauhandwerken um die Erstellung einer Abnahme der Bauleistung gebeten werden.